COVID-19-SCHUTZIMPFUNG
AUF EINEN BLICK



Eine jährliche Auffrischimpfung ist empfohlen für:

    - Über 60-Jährige,
    - Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen,
    - Bewohner von Pflegeeinrichtungen
    - Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko:
          medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem
          Patienten- oder Bewohnerkontakt
    - Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.


Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Grundimmunisierung empfohlen. Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt.
Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung
(Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

 
!IMPFTERMINE in unserer PRAXIS!

Geimpft wird bei uns immer

mittwochs und donnerstags von 09:00  bis 11:30!

Was sie mitbringen müssen:
Impfaufklärung ausgefüllt und bereits unterschrieben (ohne Aufklärung keine Impfung)
Impfpass zum Impfen mitbringen


Die Impfaufklärung finden sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.
Wir impfen solange der Impfstoff vorrätig ist.

Corona Impfung

Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte, einen Impfausweis (wenn vorhanden), sowie

den Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben mit zu ihrem Termin. Ohne Formulare wird nicht geimpft.

 

BionTech

 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

 

 

 

Krankmeldung: Seit 2023 sind Arbeitgeber in der Holschuld

Keine "gelben Scheine" mehr im Personalbüro: Seit 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter selbst und elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Ihre internen Prozesse bei einer Krankmeldung sollten sie zügig anpassen und testen.

Ab diesem Jahr müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr aushändigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier gehört – zumindest auf dieser Ebene – der Vergangenheit an.
Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.
Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.


Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankschreibung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankschreibung bereitstellen. Dies gilt für jede von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Krankheitstag von seinem Mitarbeiter verlangt oder der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag vom Arzt bescheinigen zu lassen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.

Liebe Patienten 

unsere e-Mail Adresse dient lediglich zur Übermittlung von Befunden.

Anfragen oder Bestellungen werden über diesen Weg nicht bearbeitet.

Bitte melden sie sich für diese Anliegen telefonisch bei uns. 

Auch Krankmeldungen in Bezug auf Corona werden erst nach telefonischer Vereinbarung

mit uns bearbeitet.

 

Urlaubsübersicht 2024
(unter Vorbehalt)

27.05. - 07.06.2024 (Pfingsten)

15.08. - 30.08.2024 (Sommer)

04.11. - 08.11.2024 (Allerheiligen)

23.12. - 01.01.2025 (Weihnachten)