Liebe Patienten,

die Praxis in Wolfsegg bleibt heute

Donnerstag den 05.02.26 sowie morgen

Freitag den 06.02.26 wegen Krankheit geschlossen.

Die Blutabnahme in Wolfsegg von 07:00 - 08:00 findet jedoch wie gewohnt statt.

Die Hauptpraxis in Pielenhofen ist geöffnet.

Wir bitten Sie aufschiebbare Anliegen erst ab nächster Woche

wieder bei uns vorzustellen.

Öffnungszeiten in Pielenhofen

Donnerstag 16:30 bis 18:30

Freitag 08:00 bis 12:00

Die Filialpraxis in Wolfsegg ist am

Freitag den 16.01.2026 geschlossen.

Herr Dr. Gloßner befindet sich an diesem Tag 

auf einer Fortbildung.

Die Praxis in Pielenhofen ist an diesem Freitag

von 08:00 bis 12:00 für Sie geöffnet.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht.....

Begriffe die wir alle kennen, doch was ist der Unterschied und 

was ist für mich wichtig?

Auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung gibt es eine tolle

Broschüre mit Formular zum ausdrucken und ausfüllen.

Klicken Sie auf "Broschüren zum Thema Vorsorge und Betreuung"

danach befindet sich die Broschüre an 1. Stelle.

Titel der Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter"

Hier der direkte Link:

https://www.justiz.bayern.de/service/vorsorge/

Corona Impfung

Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte, einen Impfausweis (wenn vorhanden), sowie

den Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben mit zu ihrem Termin. Ohne Formulare wird nicht geimpft.

 

BionTech

https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Impfen/Informationsmaterialien/verschiedene-Sprachen/COVID-19-mRNA/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

 

 

Krankmeldung: Seit 2023 sind Arbeitgeber in der Holschuld

Keine "gelben Scheine" mehr im Personalbüro: Seit 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter selbst und elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Ihre internen Prozesse bei einer Krankmeldung sollten sie zügig anpassen und testen.

Ab diesem Jahr müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr aushändigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier gehört – zumindest auf dieser Ebene – der Vergangenheit an.
Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.
Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.


Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankschreibung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankschreibung bereitstellen. Dies gilt für jede von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Krankheitstag von seinem Mitarbeiter verlangt oder der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag vom Arzt bescheinigen zu lassen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.

Liebe Patienten 

unsere e-Mail Adresse dient lediglich zur Übermittlung von Befunden.

Anfragen oder Bestellungen werden über diesen Weg nicht bearbeitet.

Bitte melden sie sich für diese Anliegen telefonisch bei uns. 

Auch Krankmeldungen in Bezug auf Corona werden erst nach telefonischer Vereinbarung

mit uns bearbeitet.