Die Hauptpraxis in Pielenhofen und

die Filiale in Wolfsegg sind von

22.05. bis 02.06.2023

wegen Urlaub geschlossen!

Ab Montag den 05.06.2023 sind beide Praxen zu den gewohnten Sprechzeiten

wieder geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen wenden Sie sich bitte an den 

ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.

 

Vertretung:

  • Dres Schmid / Hochreiter, Pettendorf   Tel: 09409 760
  • Dres Kroehling / Lunz, Laaber  Tel: 09498 950910
  • Dres Geisler / Mederer, Laaber   Tel: 09498 8484
  • Dres Wihr, Kallmünz    Tel: 09743 950910
  • Dr. Sieber, Kallmünz   Tel: 09473 950870

Krankmeldung: Seit 2023 sind Arbeitgeber in der Holschuld

Keine "gelben Scheine" mehr im Personalbüro: Seit 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter selbst und elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Ihre internen Prozesse bei einer Krankmeldung sollten sie zügig anpassen und testen.

Ab diesem Jahr müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr aushändigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier gehört – zumindest auf dieser Ebene – der Vergangenheit an.
Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.
Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.


Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankschreibung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankschreibung bereitstellen. Dies gilt für jede von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Krankheitstag von seinem Mitarbeiter verlangt oder der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag vom Arzt bescheinigen zu lassen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.

Wie viele offene Stellen als MFA es im Moment gibt?? ?

 Genau können wir das nicht sagen. Wir sind aber davon überzeugt, dass DIESE offene Stelle nicht unbesetzt bleiben sollte, denn:

 

  •  Wir sind nicht nur ganz normale Kollegen, bei uns wird familiäre Atmosphäre groß geschrieben 
  •  Wir sind ein frisches, junges (jung gebliebenes) und lustiges Team, bei dem es täglich was zu lachen gibt
  •  Wir haben immer ein offenes Ohr für dich, egal ob beruflich oder privat

 

Was dich erwartet?

  • Ein Arbeitsplatz in einem modernen, frischen Team
  • 13. Monatsgehalt 
  • Mehr Urlaub als im Vertrag vereinbart 
  • Fundierte Einarbeitung durch qualifiziertes Team 
  • Ein wahnsinnig motiviertes super tolles mega Team 
  • 3 Ganz tolle Chefs
  • 2 freie Nachmittage (Mittwoch und Freitag)

Deine Aufgaben 

  • Empfang und Patientenbetreuung
  • Durchführung von EKG, Labor und Lungenfunktion 
  • Vorbereitung und Assistenz bei Wundverbänden, sowie kleinen chirurgischen Eingriffen
  • Praxisverwaltung und Organisation 

Dein Profil 

  • Spaß an der Arbeit mit Menschen 
  • Verlässlichkeit, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • Kenntnisse in der EDV
  • Grundkenntnisse in der Abrechnung wären wünschenswert  

WIR freuen uns auf Dich!! Schick uns deine Bewerbung gerne per E-Mail an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder natürlich auch per Post an  

Gemeinschaftspraxis 

Dres. Schönhärl/ Kroehling/ Gloßner

Etterzhausener Straße 20

93188 Pielenhofen 

 

Liebe Patienten 

unsere e-Mail Adresse dient lediglich zur Übermittlung von Befunden.

Anfragen oder Bestellungen werden über diesen Weg nicht bearbeitet.

Bitte melden sie sich für diese Anliegen telefonisch bei uns. 

Auch Krankmeldungen in Bezug auf Corona werden erst nach telefonischer Vereinbarung

mit uns bearbeitet.

 

Corona Impfung

Bitte bringen Sie ihre Versichertenkarte, einen Impfausweis (wenn vorhanden), sowie

den Anamnesebogen ausgefüllt und unterschrieben mit zu ihrem Termin. Ohne Formulare wird nicht geimpft.

 

BionTech und Moderna

 

Formular 1

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf?__blob=publicationFile

 

 

 

 

 

Urlaubsübersicht 2023
(unter Vorbehalt)

20.02. - 24.02.2023  (Fasching)

22.05. - 02.06.2023 (Pfingsten)

21.08. - 01.09.2023 (Sommer)

30.10. - 03.11.2023 (Allerheiligen)

27.12. - 02.01.2024 (Weihnachten)