Liebe Patienten,

wir möchten Sie darüber informieren,

dass ab 02.01.2025 Herr Dr. Bernhard Schönhärl

Donnerstags keine Sprechstunde mehr hält.

An allen anderen Wochentagen befindet er sich

ganz normal in der Praxis in Pielenhofen.

Liebe Patienten,

auch 2024 ist Corona immer noch ein Thema!

Im Moment haben wir wieder viele Fälle zu verzeichnen,

daher bitten wir Sie, wenn sie Corona positiv sind, eine FFP2 Maske 

zu tragen!

Betreten Sie bitte nicht die Praxis, sondern rufen Sie uns vorher an.

Wir werden Sie wieder über einen separaten Eingang in die Praxis bringen!

Liebe Patienten,

die Grippeimpfung für 2024/2025 ist da!!

Kommen Sie jederzeit bei uns vorbei.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an,

wir helfen Ihnen gerne!

Krankmeldung: Seit 2023 sind Arbeitgeber in der Holschuld

Keine "gelben Scheine" mehr im Personalbüro: Seit 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeiter selbst und elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Ihre internen Prozesse bei einer Krankmeldung sollten sie zügig anpassen und testen.

Ab diesem Jahr müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr aushändigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier gehört – zumindest auf dieser Ebene – der Vergangenheit an.
Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.
Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.


Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankschreibung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankschreibung bereitstellen. Dies gilt für jede von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Krankheitstag von seinem Mitarbeiter verlangt oder der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag vom Arzt bescheinigen zu lassen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.

Liebe Patienten 

unsere e-Mail Adresse dient lediglich zur Übermittlung von Befunden.

Anfragen oder Bestellungen werden über diesen Weg nicht bearbeitet.

Bitte melden sie sich für diese Anliegen telefonisch bei uns. 

Auch Krankmeldungen in Bezug auf Corona werden erst nach telefonischer Vereinbarung

mit uns bearbeitet.