Liebe Patienten,
die Praxis in Pielenhofen
sowie die Filiale in Wolfsegg sind vom
22.04. - 28.04.2025
wegen Urlaub geschlossen.
Ab Montag den 28.04.2025 sind beide Praxen
zu den gewohnten Sprechzeiten wieder geöffnet.
Vertretung in dringenden Fällen:
- Dres. Kroehling / Lunz in Laaber, Tel: 09498 - 94070
- Dres. Schmid / Hochreiter in Pettendorf, Tel: 09409 - 760
- Dres. Lingl / Thrun in Kallmünz, Tel: 09473 - 950910
- Dr. Sieber in Kallmünz, Tel: 09473 - 950870
An den gesetzlichen Feiertagen wenden Sie sich bitte an den
ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117!
Liebe Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren,
dass ab 02.01.2025 Herr Dr. Bernhard Schönhärl
Donnerstags keine Sprechstunde mehr hält.
An allen anderen Wochentagen befindet er sich
ganz normal in der Praxis in Pielenhofen.
Ab diesem Jahr müssen kranke Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keinen "gelben Schein" mehr aushändigen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier gehört – zumindest auf dieser Ebene – der Vergangenheit an.
Seit 1. Januar 2023 gibt es für Arbeitgeber nur noch den Weg der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Das bedeutet: Meldet sich ein Mitarbeiter krank, muss der Arbeitgeber die von einem Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse des erkrankten Mitarbeiters abrufen.
Die eAU gilt aber nur für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer – auch für Minijobber, weshalb Arbeitgeber künftig deren Krankenkasse in ihren Personalunterlagen erfassen sollten. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.
Seit längerem übermitteln die meisten Arztpraxen die Krankschreibung bereits elektronisch an die Krankenkassen, was sich in der Corona-Pandemie bewährt hat. Die Krankenkassen können somit Arbeitgebern den elektronischen Abruf einer Krankschreibung bereitstellen. Dies gilt für jede von einem Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Krankheitstag von seinem Mitarbeiter verlangt oder der Mitarbeiter seiner Verpflichtung nachkommt, die Arbeitsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag vom Arzt bescheinigen zu lassen. Die Meldung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv vom Arbeitgeber bei der entsprechenden Krankenkasse angefordert werden.
Liebe Patienten
unsere e-Mail Adresse dient lediglich zur Übermittlung von Befunden.
Anfragen oder Bestellungen werden über diesen Weg nicht bearbeitet.
Bitte melden sie sich für diese Anliegen telefonisch bei uns.
Auch Krankmeldungen in Bezug auf Corona werden erst nach telefonischer Vereinbarung
mit uns bearbeitet.